Elektronische Unterschrift und Benutzerzertifikate: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. November 2021, 15:41 Uhr
Über das IT.S können persönliche Benutzerzertifikate beantragt werden, welche zum Signieren und Verschlüsseln von E-Mails oder für das digitale Unterschreiben von PDF-Dokumenten verwendet werden können. Die Zertifikate werden von der Public Key Infrastructure (PKI) des Deutschen Forschungsnetzes (DFN) ausgestellt.
Der Dienst kann ausschließlich von Angehörigen der DHBW-Ravensburg genutzt werden.
Anleitungen
Allgemeines
- Benutzerzertifikate identifizieren einen einzelnen Benutzer.
- Signaturen mit Benutzerzertifikaten sind in vielen Fällen der Unterschrift gleichgestellt
- Das DFN fordert eine harte Identifizierung gegen ein amtliches Personaldokument, eine Liste der anerkannten Dokumente finden Sie [hier]
- Weder das DFN noch das IT.S können bei Verlust des Kennwortes helfen
- Weder das DFN noch das IT.S haben Zugriff auf Ihr persönliches Zertifikat
Support
Störungen melden Sie bitte beim Service Desk.
Datensicherung / Hosting
Die Public Key Infrastructure (PKI) wird vom Deutschen Forschungsnetz betrieben.
Dienst beantragen
Die Benutzerzertifikate müssen bei IT.S beantragt werden, beachten Sie hierzu oben stehende Anleitung.
Pflichten des Benutzers
Die Zertifikate sind absolut vertraulich zu behandeln. Für die sichere Speicherung der Zertifikate ist der Benutzer selbst verantwortlich.
Rechtliches
https://www.pki.dfn.de/faqpki/faqpki-recht/
Ein Benutzerzertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Danach muss ein neues Zertifikat beantragt werden. Eine Verlängerung des alten Zertifikats ist nicht möglich.
Um ältere Emails weiter lesen zu können, muss das alte Zertifikat aufbewahrt werden.