Diensthandy: Unterschied zwischen den Versionen
Ekici (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Land hat für Mobilfunkverträge und entsprechende Endgeräte Rahmenvereinbarungen mit der Telekom und Vodafone abgeschlossen. Diensthandys, Diensttablets (mit Datenkarte) und dienstliche Mobilfunkverträge dürfen daher ausschließlich zentral über die Verwaltungsdirektorin beauftragt werden. Privatauslagen für Mobilfunkverträge, Prepaid-Karten sowie dienstlich genutzte Endgeräte sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Voraussetzung für die G…“) |
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Das Land hat für Mobilfunkverträge und entsprechende Endgeräte Rahmenvereinbarungen mit der Telekom und Vodafone abgeschlossen. Diensthandys, Diensttablets (mit Datenkarte) und dienstliche Mobilfunkverträge dürfen daher ausschließlich zentral über die Verwaltungsdirektorin beauftragt werden. Privatauslagen für Mobilfunkverträge, Prepaid-Karten sowie dienstlich genutzte Endgeräte sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Voraussetzung für die Genehmigung eines Diensthandys, Diensttablets mit Datenkarte bzw. eines dienstlichen Mobilfunkvertrages ist ein im Einzelfall nachgewiesenes dienstliches Erfordernis. Anträge für Diensthandys, Diensttablets und Mobilfunkverträge richten Sie bitte formlos per Email direkt an die Verwaltungsdirektorin. | Das Land Baden-Württemberg hat für Mobilfunkverträge und entsprechende Endgeräte Rahmenvereinbarungen mit der Telekom und Vodafone abgeschlossen. Diensthandys, Diensttablets (mit Datenkarte für mobiles Internet) und dienstliche Mobilfunkverträge dürfen daher ausschließlich zentral über die Verwaltungsdirektorin beauftragt werden. Privatauslagen für Mobilfunkverträge, Prepaid-Karten sowie dienstlich genutzte Endgeräte sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Voraussetzung für die Genehmigung eines Diensthandys, Diensttablets mit Datenkarte bzw. eines dienstlichen Mobilfunkvertrages ist ein im Einzelfall nachgewiesenes dienstliches Erfordernis. Anträge für Diensthandys, Diensttablets und Mobilfunkverträge richten Sie bitte formlos per Email direkt an die Verwaltungsdirektorin. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2023, 10:44 Uhr
Das Land Baden-Württemberg hat für Mobilfunkverträge und entsprechende Endgeräte Rahmenvereinbarungen mit der Telekom und Vodafone abgeschlossen. Diensthandys, Diensttablets (mit Datenkarte für mobiles Internet) und dienstliche Mobilfunkverträge dürfen daher ausschließlich zentral über die Verwaltungsdirektorin beauftragt werden. Privatauslagen für Mobilfunkverträge, Prepaid-Karten sowie dienstlich genutzte Endgeräte sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Voraussetzung für die Genehmigung eines Diensthandys, Diensttablets mit Datenkarte bzw. eines dienstlichen Mobilfunkvertrages ist ein im Einzelfall nachgewiesenes dienstliches Erfordernis. Anträge für Diensthandys, Diensttablets und Mobilfunkverträge richten Sie bitte formlos per Email direkt an die Verwaltungsdirektorin.