Elektronische Unterschrift und Benutzerzertifikate: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ITS-Infowiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 28: Zeile 28:


== Dienst beantragen ==
== Dienst beantragen ==
<p>Die Benutzerzertifikate müssen bei IT.S beantragt werden, beachten Sie hierzu oben stehende [[#Anleitung|Anleitung]].</p>
<p>Die Benutzerzertifikate müssen beim IT.S beantragt werden, beachten Sie hierzu die oben stehende [[#Anleitung|Anleitung]].</p>


== Pflichten des Benutzers ==
== Pflichten des Benutzers ==

Version vom 6. Dezember 2022, 19:10 Uhr

Über die DFN-Zertifizierungsstelle der DHBW können persönliche Benutzerzertifikate beantragt werden, welche zum Signieren und Verschlüsseln von E-Mails oder für das digitale Unterschreiben von PDF-Dokumenten verwendet werden (e-Signatur oder eSignatur) können. Die Zertifikate werden von der Public Key Infrastructure (PKI) des Deutschen Forschungsnetzes (DFN) ausgestellt.

Der Dienst kann ausschließlich von Angehörigen der DHBW Ravensburg genutzt werden.

Anleitung

  1. Benutzerzertifikat beantragen
  2. Benutzerzertifikat abholen
  3. Zertifikat in Foxit PDF Editor einbinden
  4. Zertifikat in Foxit PDF Editor nutzen
  5. Zertifikat in Outlook2016 einbinden
  6. Zertifikat in Outlook2016 nutzen

Support

Störungen melden Sie bitte beim Service Desk.

Allgemeine Informationen

Datensicherung / Hosting

Die Public Key Infrastructure (PKI) wird vom Deutschen Forschungsnetz betrieben.

Die Sicherung der Benutzerzertifikate liegt in der Verantwortung des jeweiligen Benutzers.

Dienst beantragen

Die Benutzerzertifikate müssen beim IT.S beantragt werden, beachten Sie hierzu die oben stehende Anleitung.

Pflichten des Benutzers

Die Zertifikate sind absolut vertraulich zu behandeln. Für die sichere Speicherung der Zertifikate ist der Benutzer selbst verantwortlich.

Der Benutzer ist verpflichtet, kompromittierte (anderen zugänglich gewordene oder verlorene) Zertifikate unverzüglich zu sperren (hierfür ist das Sperrkennwort erforderlich) oder dem IT.S zur Sperrung zu melden (hierfür ist ein auf den Namen des Zertifikatsinhaber ausgestelltes amtliches Personaldokument erforderlich).

Eine Sperrung eines Zertifikats kann nicht rückgängig gemacht werden.

Rechtliches

https://www.pki.dfn.de/faqpki/faqpki-recht/

Ein Benutzerzertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Danach muss ein neues Zertifikat beantragt werden. Eine Verlängerung des alten Zertifikats ist nicht möglich.

Um ältere E-Mails weiter lesen zu können, muss das alte Zertifikat aufbewahrt werden.